Allgemeine Geschäftsbedingungen
1) Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten im Verhältnis zwischen dem Veranstaltungsbesucher, nachfolgend „Besucher“ genannt und der Stadtmusik Pfullendorf, nachfolgend „Veranstalter“ genannt in Bezug auf die Durchführung und den Besuch des Oktoberfestes einschließlich der Nutzung der zum Parken zur Verfügung gestellten Flächen. Der Besucher erklärt sich mit dem Erwerb einer Eintrittskarte sowie mit dem Eintritt auf das Festgelände mit der Geltung dieser AGB einverstanden.
2) Teilnahme am Fest
- Der Einlass zum Festgelände und der Aufenthalt auf dem Festgelände ist nur mit gültiger Eintrittskarte möglich und zulässig.
- Die Eintrittskarte auf das Festgelände am Samstagabend ist nur für Personen ab 16 Jahren gestattet.
- Die Eintrittskarte wird an der Kasse entwertet. Mit Entwertung der Eintrittskarte erhält der Besucher einen Bändel. Eine entwertete Eintrittskarte berechtigt nicht mehr zum wiederholten Einlass.
- Der Besucher hat keinen Anspruch auf Ersatz bei Verlust der Eintrittskarte.
- Der Besucher erklärt sich beim Einlass damit einverstanden, eine Leibes- sowie Taschenvisitation von dem vom Veranstalter beauftragten Sicherheitsdienst, vornehmen zu lassen. Ist der Besucher damit nicht einverstanden, kann ihm der Einlass verwehrt werden.
- Den Anweisungen des Sicherheitsdienstes und des Veranstalters ist zu jeder Zeit Folge zu leisten.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, dem Besucher den Einlass zur Veranstaltung aus wichtigem Grund zu verweigern. Wichtige Gründe sind insbesondere ein stark alkoholisierter oder auch durch Betäubungsmittel beeinträchtigter Zustand des Besuchers, eine offensichtlich menschenverachtende oder rassistische oder homophobe Kleidung des Besuchers, ein aggressives, belästigendes, beleidigendes oder übergriffiges Verhalten des Besuchers.
- Das Mitbringen von spitzen und pyrotechnischen Gegenständen, Glasflaschen, Waffen bzw. waffenähnlichen oder gefährlichen Gegenständen, Reizgas, dem Betäubungsmittelgesetz unterliegenden Betäubungsmitteln und Gegenständen auf das Festgelände ist untersagt.
- Das Mitbringen von Speisen, Getränken und sonstigen Flüssigkeiten auf das Festgelände ist untersagt.
3) Verhalten während der Veranstaltung
- Werden beim Besucher während seines Aufenthalts auf dem Festgelände Verhaltensweisen festgestellt, die den Veranstalter berechtigen, dem Besucher den Einlass zur Veranstaltung aus wichtigem Grund zu verweigern oder werden beim Besucher Gegenstände bzw. mitgebrachte Speisen, Getränke festgestellt oder verstößt der Besucher schuldhaft gegen sonstige Verbote und Verhaltensmaßregeln dieser AGB, ist der Veranstalter berechtigt, den Besucher vom Festgelände zu verweisen und ihm den weiteren Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren. Eine Erstattung des Eintrittspreises erfolgt für diesen Fall nicht.
- Jede gewerbsmäßige Handlung der Besucher auf dem Festgelände ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters untersagt. Auf dem Festgelände ist dem Besucher das Verteilen von Schriften gleich welcher Art sowie von Werbematerial ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters untersagt.
- Dem Besucher ist es nicht gestattet, die Bühne, abgesperrte Bereiche sowie sonstige Räume und Bereiche zu betreten, die für Besucher nicht freigegeben sind.
4) Änderungen der Veranstaltung
- Die Veranstaltung findet bei jedem Wetter statt, solange es die Umstände in verantwortbarer Weise zulassen. Sollten durch die Witterungsumstände eine Gefährdung für die Besucher bestehen, wird die Veranstaltung nicht begonnen bzw. abgebrochen. Gleiches gilt bei höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung sowie aufgrund Gefährdung von Besuchern wie z.B. bei drohender Eskalation, Panik, Pyrotechnik u.a. Der Ticketpreis wird bei einem dieser Fälle nicht an den Besucher Rückerstattet.
- Eine Veranstaltung kann vor Beginn durch den Veranstalter abgesagt werden. In diesem Falle erfolgt eine Erstattung des Ticketpreises. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, ob die Veranstaltung auch wie angedacht stattfindet.
5) Programm
- Der Veranstalter ist berechtigt, aus wichtigem Grund, wie Absagen von Musikern u.a., das Programm zu ändern. Der Veranstalter ist auch zu Programmänderungen berechtigt, wenn der grundsätzliche Charakter der Veranstaltung und deren wesentlicher Umfang erhalten bleiben.
- Programmänderungen berechtigen den Besucher nicht zu Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz.
- Der Veranstalter hat abgesehen von der Auswahl des Musikmasters keinen unmittelbaren Einfluss auf Gestaltung und Inhalt der Darbietungen.
- Eingeschränkte Sicht und abgesperrte Teilbereiche der Besucherbereiche berechtigen den Besucher nicht zu Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz.
- Der Erwerb einer Eintrittskarte zwecks Weiterverkaufs ist generell untersagt. Karten dürfen auch privat nicht zu einem höheren Preis als der aufgedruckte Preis veräußert werden.
- Eine Verwendung von Eintrittskarten zu Verlosungszwecken und/oder zur Durchführung von Gewinnspielen ist ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Veranstalters untersagt.
- Jede gewerbsmäßige Handlung der Besucher im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Eintrittskarten der Veranstaltung ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters untersagt.
6) Kartenvorverkauf
- Der Kartenvorverkauf erfolgt als Online-Bestellung über die Webseite www.stadtmusik-pfullendorf.de
- Über die Platzvergabe entscheidet der Veranstalter
- Eintrittskarten für das Oktoberfest können ab Vorverkaufsstart am 01. Juli erworben werden. Die Eintrittskarten werden per Post verschickt. Dies kann bis zu einer Arbeitswoche in Anspruch nehmen. Per Post verschickte Eintrittskarten sind platzgebunden. Eine Rechnung wird nach erfolgter Zahlung zusammen mit der Buchungsbestätigung per E-Mail verschickt.
- Bestellte Eintrittskarten sind grundsätzlich von der Rückgabe ausgeschlossen. Ausnahmen sind lediglich Falschlieferungen. Eintrittskarten für Veranstaltungen unterliegen nicht dem Fernabsatzvertrag gemäß § 312b BGB. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Veranstalter bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.
7) Sicherheit
- Bei der Veranstaltung wird der Lautstärkepegel von 95 dB voraussichtlich überschritten, somit besteht die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere Hörschäden. Um dies zu verhindern, wird dem Besucher grundsätzlich empfohlen, Gehörschutz zu verwenden. Es wird dem Besucher empfohlen, auch bei Verwendung von Gehörschutz zu Lautsprechern ausreichenden Abstand einzuhalten.
- Eine Haftung des Veranstalters für als Folge der Musik mit hoher Lautstärke auftretende Hör- und sonstige Gesundheitsschäden auf Grund mangelnder Vorsorge des Besuchers ist ausgeschlossen, es sei denn, der Veranstalter handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich.
8) Ton- und Filmaufnahmen
- Das Fotografieren auf dem Veranstaltungsgelände ist nur für den privaten Gebrauch erlaubt.
- Mitschnitte und/oder Aufzeichnungen, die ohne eine explizite Erlaubnis des Veranstalters und/oder eines Künstlers gemacht werden, sind verboten. Der Veranstalter ist berechtigt, widerrechtlich hergestellte Aufnahmen zu löschen bzw. löschen zu lassen. Eine Veröffentlichung solcher Aufnahmen wird strafrechtlich verfolgt.
- Jede Verwendung von Bild- und Tonaufnahmen zu gewerblichen Zwecken ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters unzulässig.
9) Nutzungsrechte und Einwilligung des Besuchers
Auf dem Oktoberfest werden durch den Veranstalter Foto- und Filmaufnahmen erstellt. Mit dem Betreten des Festgeländes willigt der Besucher in die Anfertigung von Aufnahmen und die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien und Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom Veranstalter oder dessen Beauftragten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließenden Verwertung im Internet auf der Website und den Social-Media-Kanälen des Veranstalters, ein.
10) Haftung
- Die Haftung für Schäden aus leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen des Veranstalters ist ausgeschlossen, sofern keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betroffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
- Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betroffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind.
- Die Regelungen gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
11) Schlussbestimmungen
- Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
- Sollte eine oder mehrere Klauseln unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Klauseln nicht berührt.
12) Gültigkeit
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 01.07.2023 in Kraft. Mit der verbindlichen Bestellung oder dem Erwerb der Eintrittskarte werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.
Der Vorstand der Stadtmusik Pfullendorf